Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Freisinger
Ski- & Snowboardschule – Freiluftwerk GbR
1. Anmeldung
1.1 Kurse
Anmelden können Sie sich im Skischulbüro, per
Telefon, mit der Buchungskarte aus unserem Kursprogramm
oder online über www.freisinger-skischule.de.
Für alle Kursbuchungen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung
eine Rechnung sowie weitere detaillierte Informationen über
den Ablauf der jeweiligen Kursreihe. Mit Erhalt dieser
Unterlagen ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich
geworden.
Kursplätze können nicht vorreserviert werden.
1.2 Tagesfahrten
Tagesfahrten können im Skischulbüro oder per
Telefon gebucht werden.
2. Zahlung
2.1 per Lastschrifteinzug
Nach Erhalt Ihrer Bestätigung durch uns wird der Betrag
innerhalb von zehn Tagen per Lastschrifteinzug von Ihrem
Konto abgebucht. Die Kontodaten für die Abbuchung
geben Sie bei der Anmeldung an. Bei Anmeldung innerhalb
von zehn Tagen vor Kursbeginn, wird die Kursgebühr
sofort abgebucht.
Kann die Rechnung nicht von Ihrem Konto abgebucht werden,
ist eine Kursteilnahme nicht möglich und es fällt
eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR an.
2.2 Barzahlung
Buchen Sie einen Kurs direkt in unserem Skischulbüro,
besteht die Möglichkeit die Kursgebühr sofort
bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
2.3 Rabatte
Familien- bzw. Geschwisterrabatt: 2. Teilnehmer 5%, ab
3. Teilnehmer 10% Rabatt für jeden weiteren Teilnehmer.
Ein Rabatt kann nur auf die Kursgebühr gewährt
werden, nicht auf Verleih, Tagesfahrten oder die Nachholversicherung.
2.4 Bezahlung von Tagesfahrten
Tagesfahrten müssen vor Antritt der Fahrt bezahlt
sein. Es besteht die Möglichkeit den Rechnungsbetrag
per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto oder bar im Skischulbüro
zu bezahlen.
Nach telefonischer Reservierung der Tagesfahrt wird der
Rechnungsbetrag sofort von Ihrem Konto abgebucht. Die Kontodaten
für die Abbuchung geben Sie bei der Anmeldung an.
Kann die Rechnung nicht von Ihrem Konto abgebucht werden,
ist eine Mitfahrt nicht möglich und es fallen 5,00
EUR Bearbeitungsgebühr an.
Eine Barzahlung im Bus
ist nicht möglich.
3. Rücktritt / Storno
3.1 Rücktritt von Kursen
Sie können jederzeit vor Antritt des Kurses zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich vor Kursbeginn erfolgen.
(Einsendedatum ist maßgebend). Es fallen dabei folgende
Stornogebühren an:
Bis 6 Werktage vor Kursbeginn 10% des Kursbetrags, ab 6
Werktage vor Kursbeginn 50% des Kursbetrags. Bei Nichtverständigung
100% der Kursgebühr.
Falls Sie eine Nachholversicherung abgeschlossen haben
und an einer gebuchten Kursreihe nicht teilnehmen können,
fallen keine Stornogebühren an, wenn Sie sich für
eine Gutschrift entscheiden. Der gesamte Kursbetrag wird
Ihnen dann gutgeschrieben. Diesen Betrag können Sie
in der laufenden, sowie in der nächsten Wintersaison
einlösen.
Mehr dazu siehe Punk 4. Nachholversicherung
Sollte ein Teilnehmer eines Kurses wegen Krankheit einen
Tag fehlen, kann der freigewordene Busplatz, nicht aber
der Platz im Skikurs, von einer anderen Person in Anspruch
genommen werden.
Eine Rückvergütung einzelner Kurstage ist nicht
möglich.
Wenn eine Kursreihe wegen Schneemangel abgesagt werden
muss und eine Verschiebung nicht möglich ist, wird
die Kursgebühr zurückerstattet.
Der Veranstalter behält sich jedoch vor eine Bearbeitungsgebühr
von 10,00 EUR einzubehalten.
Die Freisinger Ski- & Snowboardschule ist berechtigt,
Kurse die nicht mit mindestens fünf Personen belegt
sind, abzusagen.
3.2 Rücktritt von Tagesfahrten
Bei Nichtteilnahme an gebuchten Tagesfahrten muss die Skischule
spätestens bis 12.00 Uhr am Tag vor der Fahrt informiert
werden. Ist dies der Fall erhalten Sie eine Gutschrift über
den Rechnungsbetrag. Diese Gutschrift kann in dieser
oder der nächsten Wintersaison eingelöst werden.
Bei Nichtverständigung besteht kein Anspruch auf
Rückvergütung. Eine Rückzahlung ist nicht
möglich.
Ein durch Nichtteilnahme freigewordener Busplatz kann auch
von einem Verwandten, Bekannten, etc. in Anspruch genommen
werden.
4. Nachholversicherung
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit bei der Buchung
eine Nachholversicherung abzuschließen. Diese kostet
pro Kurstag 3,00 EUR. Die Nachholversicherung muss zum
Zeitpunkt der Kursbuchung abgeschlossen werden.
Durch Abschluss dieser Versicherung ist der Teilnehmer
berechtigt gebuchte Kurstage an denen er nicht teilnehmen
kann nachzuholen. Bei Nichtteilnahme muss die Skischule
spätestens am Tag vor dem Kurs informiert werden.
Ein Nachholtermin für nicht in Anspruch genommene
Kurstage kann nur in Absprache mit der Skischule erfolgen.
Der Nachholtermin kann in dieser oder der nächsten
Wintersaison in Anspruch genommen werden.
Entscheiden Sie sich für eine Auszahlung und nicht
für eine Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen
Kurstage, behält die Skischule 50% des noch zu leistenden
Kursbetrags ein. Der Wert eines Kurstages berechnet sich
wie folgt:
| Wert eines Kurstages = |
Kursgebühr+Leihmaterial |
|
Kurstage |
|
Bei Nichtabschluss einer Nachholversicherung besteht kein
Anspruch auf einen Nachholtermin oder eine Auszahlung.
5. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, die Skischule übernimmt
keine Haftung
bei Unfällen oder Verlust. Für die Personenbeförderung
bei An- und Abreise in die
Skigebiete haftet der Busunternehmer.
Die Skischule haftet nicht bei höherer Gewalt (Schneemangel
eingeschlossen).
Tagesfahrer die nicht in einem Kurs eingebucht sind, sind
nicht betreut. Tagesfahrer
unter 18 Jahren benötigen außerdem eine schriftliche
Einverständniserklärung
eines Erziehungsberechtigten um teilnehmen zu können.
6. Materialverleih
6.2 Bei Benutzung außerhalb unseres Kursbetriebs, ist der Mietpreis beim Abholen des Materials zu entrichten. Bei Rückgabe des Leihmaterials nach dem vereinbarten Zeitpunkt, wird die gesamte Verleihdauer berechnet. Leihmaterial das in unseren Kursen benutzt wird, muss bei der vorherigen Anprobe und Reservierung bezahlt werden.
6.3 Das gemietete Material ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
6.4. Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und den Diebstahl beim Vermieter melden.
6.5 Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung, Krankheit oder anderer Behinderungen nicht benutzt wird, kann der Mietpreis nicht zurückerstattet werden. Ist eine Teilnahme an einem Kurstag nicht möglich, besteht nur bei gebuchter Nachholversicherung der Anspruch, das Leihmaterial an einem Ersatztag zu benutzen.
Falls keine Nachholversicherung gebucht wurde, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
6.6 Der Verleiher behält sich das Recht vor, reserviertes Material welches in Folge von verspäteter Rückgabe, Defekt, etc. nicht ausgegeben werden kann, durch gleichwertiges zu ersetzten.
6.7 Mit der Unterschrift auf dem Verleihformular bzw. dem Erhalt ihrer Buchungsbestätigung für einen Kurs, erklären sie sich mit den Verleihbedingungen einverstanden.
