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AGBs


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Freisinger Ski- & Snowboardschule – Freiluftwerk GbR

1. Anmeldung
1.1 Kurse
Anmelden können Sie sich im Skischulbüro, per Telefon, mit der Buchungskarte aus unserem Kursprogramm oder online über www.freisinger-skischule.de.
Für alle Kursbuchungen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung eine Rechnung sowie weitere detaillierte Informationen über den Ablauf der jeweiligen Kursreihe. Mit Erhalt dieser Unterlagen ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich geworden.
Kursplätze können nicht vorreserviert werden.

1.2 Tagesfahrten
Tagesfahrten können im Skischulbüro oder per Telefon gebucht werden.

2. Zahlung
2.1 per Lastschrifteinzug
Nach Erhalt Ihrer Bestätigung durch uns wird der Betrag innerhalb von zehn Tagen per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto abgebucht. Die Kontodaten für die Abbuchung geben Sie bei der Anmeldung an. Bei Anmeldung innerhalb von zehn Tagen vor Kursbeginn, wird die Kursgebühr sofort abgebucht.
Kann die Rechnung nicht von Ihrem Konto abgebucht werden, ist eine Kursteilnahme nicht möglich und es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR an.

2.2 Barzahlung
Buchen Sie einen Kurs direkt in unserem Skischulbüro, besteht die Möglichkeit die Kursgebühr sofort bar oder per EC-Karte zu bezahlen.

2.3 Rabatte
Familien- bzw. Geschwisterrabatt: 2. Teilnehmer 5%, ab 3. Teilnehmer 10% Rabatt für jeden weiteren Teilnehmer.
Ein Rabatt kann nur auf die Kursgebühr gewährt werden, nicht auf Verleih, Tagesfahrten oder die Nachholversicherung.

2.4 Bezahlung von Tagesfahrten
Tagesfahrten müssen vor Antritt der Fahrt bezahlt sein. Es besteht die Möglichkeit den Rechnungsbetrag per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto oder bar im Skischulbüro zu bezahlen.
Nach telefonischer Reservierung der Tagesfahrt wird der Rechnungsbetrag sofort von Ihrem Konto abgebucht. Die Kontodaten für die Abbuchung geben Sie bei der Anmeldung an.
Kann die Rechnung nicht von Ihrem Konto abgebucht werden, ist eine Mitfahrt nicht möglich und es fallen 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr an.

Eine Barzahlung im Bus ist nicht möglich.

3. Rücktritt / Storno
3.1 Rücktritt von Kursen
Sie können jederzeit vor Antritt des Kurses zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich vor Kursbeginn erfolgen. (Einsendedatum ist maßgebend). Es fallen dabei folgende Stornogebühren an:
Bis 6 Werktage vor Kursbeginn 10% des Kursbetrags, ab 6 Werktage vor Kursbeginn 50% des Kursbetrags. Bei Nichtverständigung 100% der Kursgebühr.
Falls Sie eine Nachholversicherung abgeschlossen haben und an einer gebuchten Kursreihe nicht teilnehmen können, fallen keine Stornogebühren an, wenn Sie sich für eine Gutschrift entscheiden. Der gesamte Kursbetrag wird Ihnen dann gutgeschrieben. Diesen Betrag können Sie in der laufenden, sowie in der nächsten Wintersaison einlösen.
Mehr dazu siehe Punk 4. Nachholversicherung

Sollte ein Teilnehmer eines Kurses wegen Krankheit einen Tag fehlen, kann der freigewordene Busplatz, nicht aber der Platz im Skikurs, von einer anderen Person in Anspruch genommen werden.
Eine Rückvergütung einzelner Kurstage ist nicht möglich.

Wenn eine Kursreihe wegen Schneemangel abgesagt werden muss und eine Verschiebung nicht möglich ist, wird die Kursgebühr zurückerstattet.
Der Veranstalter behält sich jedoch vor eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR einzubehalten.

Die Freisinger Ski- & Snowboardschule ist berechtigt, Kurse die nicht mit mindestens fünf Personen belegt sind, abzusagen.

3.2 Rücktritt von Tagesfahrten
Bei Nichtteilnahme an gebuchten Tagesfahrten muss die Skischule spätestens bis 12.00 Uhr am Tag vor der Fahrt informiert werden. Ist dies der Fall erhalten Sie eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag. Diese Gutschrift kann in dieser oder der nächsten Wintersaison eingelöst werden. Bei Nichtverständigung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.
Ein durch Nichtteilnahme freigewordener Busplatz kann auch von einem Verwandten, Bekannten, etc. in Anspruch genommen werden.

4. Nachholversicherung
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit bei der Buchung eine Nachholversicherung abzuschließen. Diese kostet pro Kurstag 3,00 EUR. Die Nachholversicherung muss zum Zeitpunkt der Kursbuchung abgeschlossen werden.
Durch Abschluss dieser Versicherung ist der Teilnehmer berechtigt gebuchte Kurstage an denen er nicht teilnehmen kann nachzuholen. Bei Nichtteilnahme muss die Skischule spätestens am Tag vor dem Kurs informiert werden.

Ein Nachholtermin für nicht in Anspruch genommene Kurstage kann nur in Absprache mit der Skischule erfolgen. Der Nachholtermin kann in dieser oder der nächsten Wintersaison in Anspruch genommen werden.

Entscheiden Sie sich für eine Auszahlung und nicht für eine Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Kurstage, behält die Skischule 50% des noch zu leistenden Kursbetrags ein. Der Wert eines Kurstages berechnet sich wie folgt:

Wert eines Kurstages =
Kursgebühr+Leihmaterial
Kurstage



Bei Nichtabschluss einer Nachholversicherung besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin oder eine Auszahlung.

5. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, die Skischule übernimmt keine Haftung
bei Unfällen oder Verlust. Für die Personenbeförderung bei An- und Abreise in die
Skigebiete haftet der Busunternehmer.

Die Skischule haftet nicht bei höherer Gewalt (Schneemangel eingeschlossen).
Tagesfahrer die nicht in einem Kurs eingebucht sind, sind nicht betreut. Tagesfahrer
unter 18 Jahren benötigen außerdem eine schriftliche Einverständniserklärung
eines Erziehungsberechtigten um teilnehmen zu können.

6. Materialverleih
6.2 Bei Benutzung außerhalb unseres Kursbetriebs, ist der Mietpreis beim Abholen des Materials zu entrichten. Bei Rückgabe des Leihmaterials nach dem vereinbarten Zeitpunkt, wird die gesamte Verleihdauer berechnet. Leihmaterial das in unseren Kursen benutzt wird, muss bei der vorherigen Anprobe und Reservierung bezahlt werden.

6.3 Das gemietete Material ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.

6.4. Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und den Diebstahl beim Vermieter melden.

6.5 Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung, Krankheit oder anderer Behinderungen nicht benutzt wird, kann der Mietpreis nicht zurückerstattet werden. Ist eine Teilnahme an einem Kurstag nicht möglich, besteht nur bei gebuchter Nachholversicherung der Anspruch, das Leihmaterial an einem Ersatztag zu benutzen.
Falls keine Nachholversicherung gebucht wurde, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

6.6 Der Verleiher behält sich das Recht vor, reserviertes Material welches in Folge von verspäteter Rückgabe, Defekt, etc. nicht ausgegeben werden kann, durch gleichwertiges zu ersetzten.

6.7 Mit der Unterschrift auf dem Verleihformular bzw. dem Erhalt ihrer Buchungsbestätigung für einen Kurs, erklären sie sich mit den Verleihbedingungen einverstanden.



 



Unsere Sponsoren und Partner:

 

 
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